Vermarktungskosten - Rampenkosten

Verfasst von Muster Mustermann

letzte Aktualisierung:

26.9.2024

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Der Direktvermarkter muss den Stromhandel viertelstundengenau vornehmen. Daraus ergibt sich eine Differenz zum stundenweisen Handel am Day-Ahead-Markt.

Strom mit viertelstündlicher Auflösung wird am Vortag um 15:00 Uhr innerhalb der sogenannten Intraday-Auktion gehandelt. Der Preis der Intraday-Auktion weicht wiederum von dem Day-Ahead Markt ab.

Die Differenz wird als Rampenkosten definiert, da der Preisunterschied besonders bei Sonnenaufgang und Sonnenuntergang bedingt durch die schnelle Zu- bzw. Abnahme der PV-Produktion besonders groß ist.

Wenn der Intraday-Preis im Vergleich zum Day-Ahead-Preis schlechter steht, entstehen Rampenkosten. Diese Abweichungen bestehen unabhängig von unserer Prognosegüte und sind unvermeidbar.

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