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Fragen zur Direktvermarktung
Wird die Leistung meiner PV-Anlage auf 60% reduziert? - alles zur Wirkleistungsbegrenzung
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Fragen zur Direktvermarktung
Wird die Leistung meiner PV-Anlage auf 60% reduziert? - alles zur Wirkleistungsbegrenzung
Am 31. Januar 2025 wurde das Solarspitzen-Gesetz verabschiedet, das unter anderem die Wirkleistungsbegrenzung für neue Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) wieder einführt. Die neue Regelung tritt voraussichtlich zum 1. März 2025 in Kraft und betrifft vor allem Neuanlagen.
Die Wirkleistungsbegrenzung regelt, wie viel Solarstrom ins Netz eingespeist werden darf. Sie wurde eingeführt, um Überlastungen des Stromnetzes zu vermeiden – vor allem an sonnenreichen Tagen mit hoher Einspeisung.
Mit dem neuen Gesetz gilt für alle neuen PV-Anlagen eine Einspeisebegrenzung auf 60% der installierten Leistung – sofern sie nicht mit einem Smart Meter und einer zertifizierten Steuerbox ausgestattet sind. Wer diese Technologien nutzt, kann weiterhin 100% der erzeugten Leistung einspeisen.
Welche Anlagen sind betroffen?
Die Regelung bezieht sich fast ausschließlich auf Neuanlagen, welche nach dem 1. März 2025 in Betrieb genommen werden. Die meisten bestehenden PV-Anlagen bleiben von der neuen Begrenzung unberührt. Anlagen, für die bereits in der Vergangenheit eine Wirkleistungsbegrenzung galt, könnten allerdings unter gewissen Umständen betroffen sein.
Wie kann die Begrenzung vermieden werden?
Betreiber können die neue 60-Prozent-Regel umgehen, indem sie einen Smart Meter und eine Steuereinrichtung installieren – Diese intelligenten Messsysteme ermöglichen eine präzise Messung und Steuerung der Einspeisung.
Sobald die Anlage durch den Netzbetreiber über den Smart Meter und angebundene Steuerungseinrichtung steuerbar ist, fällt die 60-Prozent-Begrenzung weg, und es darf weiterhin die volle Leistung eingespeist werden.
Zusätzlich zur neuen Wirkleistungsbegrenzung wurde mit dem Gesetz eine weitere Änderung beschlossen: Neuanlagen erhalten keine Einspeisevergütung mehr, wenn der Strompreis an der Börse negativ ist. Das macht die Direktvermarktung besonders attraktiv für Anlagenbetreiber, die sich von den Einschränkungen lösen und höhere Erträgeerzielen wollen.
Vorteile der Direktvermarktung:
✔ Keine Abregelung auf 60 % (bei Nutzung von SmartMeter oder Steuerbox)
✔ Höhere Einnahmen durch flexible Einspeisung zu besseren Marktpreisen
✔ Schutz vor Nullvergütung bei negativen Strompreisen
✔ Besonders lukrativ für Anlagen mit Batteriespeicher und Energiemanagementsystemen
Fazit:
Wer eine neue PV-Anlage plant oder betreibt, sollte sich frühzeitig über die Installation eines Smart Meters und einer Steuerbox informieren, um die 60-Prozent-Regel zu umgehen. Gleichzeitig lohnt sich für viele Betreiber der Wechsel in die Direktvermarktung, um Einnahmeverluste zu vermeiden und sogar höhere Erträge zu erzielen.
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