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Post EEG: Welche Optionen gibt es für PV-Anlagen nach der Förderung?
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Post EEG: Welche Optionen gibt es für PV-Anlagen nach der Förderung?
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sichert PV-Anlagenbesitzern für einen Zeitraum von 20 Jahren eine Fördervergütung für ihren ins Netz eingespeisten Strom zu: die sogenannte EEG-Vergütung. In den nächsten Jahren endet dieser Förderzeitraum für immer mehr Anlagen, was viele Anlagenbesitzer dazu bewegt, die Wirtschaftlichkeit ihrer Systeme „Post EEG“ zu überprüfen. Was viele nicht wissen: durch die Direktvermarktung ihres eingespeisten Stroms und eine zeitliche Optimierung von Einspeisung und Verbrauch per Batteriespeicher können viele Anlagen höhere Einnahmen erzielen als in der EEG-Förderung.
Welche Bestimmungen gibt es für die Zeit nach der EEG-Förderung? Und wie genau kannst du die Wirtschaftlichkeit deiner PV-Anlage verbessern? Im folgenden Artikel erhältst du einen hilfreichen Überblick und erfährst, wie du deine PV-Anlage auch ohne Förderung wirtschaftlich nutzen kannst.
Innerhalb des EEG-Förderzeitraums erhalten Anlagenbesitzer einen festgelegten Betrag pro eingespeister Kilowattstunde, welcher je nach Startdatum und PV-Leistung festgelegt wurde. Da dieser in aller Regel über den aktuellen Vergütungssätzen liegt, droht ihnen nach Ablauf des Förderzeitraums ein beträchtlicher Einnahmeverlust.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, Strom auch aus Anlagen abzunehmen, die älter als 20 Jahre sind, und hierfür eine Vergütung zu zahlen. Im Jahr 2020 hat der Gesetzgeber eine befristete Anschlussregelung für diese Ü20-Anlagen beschlossen. Diese sieht vor, dass Betreiber ihren Strom weiterhin ins Netz einspeisen können. Sie erhalten dann als Vergütung den sogenannten „Jahresmarktwert Solar“ (4,6 Cent/kWh im Jahr 2024) abzüglich einer Pauschale (0,72 Cent/kWh im Jahr 2025). Mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) halbiert sich diese Kostenpauschale. Die Regelung der Anschlussvergütung galt ursprünglich nur bis Ende 2027, wurde aber im Mai 2024 durch das „Solarpaket I“ der Bundesregierung bis Ende 2032 verlängert.
Wenn du deine Photovoltaik-Anlage nach Ablauf der EEG-Förderung unverändert weiter betreibst, erhältst du die Anschlussvergütung automatisch. Leider liegt diese aber meist deutlich unter der nun nicht mehr verfügbaren EEG-Förderung und der sonstigen Direktvermarktung.
Einige PV-Anlagenbesitzer entscheiden sich nach Ablauf des Förderzeitraums für einen Umstieg in den Eigenverbrauch. Je nach Anlagenleistung und Stromverbrauch kann der wirtschaftliche Nutzen der Ü20-Anlage so oft etwas verbessert werden. In den meisten Fällen ist das aber nicht die optimale Lösung, da der produzierte Strom oft nicht zeitgerecht verbraucht werden kann.
Mit einem intelligenten Batteriespeicher und einem dynamischen Stromtarif von LUOX Energy sind durch einen zeitoptimierten Verbrauch zusätzliche Effizienzgewinne möglich. Das gilt aber auch für die zweite Option: die Einspeisung per Direktvermarktung (siehe unten). In der Direktvermarktung kann der Batteriespeicher nicht nur für die Optimierung des Verbrauchs, sondern auch für die Optimierung des Einspeisezeitpunkts genutzt werden.
Die Strompreise schwanken – und genau das bietet dir als PV-Anlagenbesitzer die Chance, mehr aus deiner Einspeisung herauszuholen. Während die feste EEG-Vergütung keine Flexibilität zulässt, wird in der Direktvermarktung der aktuelle Börsenstrompreis direkt an den Anlagenbesitzer ausgezahlt. Für die Einspeisung zu Zeiten hoher Strompreise erhältst du als Anlagenbesitzer so beträchtliche Mehreinnahmen.
Die Direktvermarktung lohnt sich daher sowohl für viele ältere als auch für neue Anlagen – insbesondere in Kombination mit einem Batteriespeicher. Mitschwankenden Strompreisen, die oft deutlich über der EEG-Vergütung liegen, wächst das Potenzial, die Rentabilität deiner Anlage zu steigern. Indem du die Einnahmen aus deiner Stromeinspeisung erhöhst, können viele nicht nur die Einbußen durch den Wegfall der EEG-Förderung kompensieren, sondern da rüber hinaus sogar Zusatzeinnahmen generieren. Möglich wird dies vor allem durch die zeitliche Optimierung von Einspeisung und Verbrauch mithilfe eines Batteriespeichers (siehe unten).
Die Direktvermarktung beschreibt den Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Photovoltaik, Wind, Biogas oder Wasser zu aktuellen Marktpreisen. Hierbei wird der erzeugte Strom über einen Direktvermarkter wie LUOX Energy direkt an der Strombörse gehandelt und vergütet, anstatt zur festen EEG-Einspeisevergütung an den örtlichen Netzbetreiber abgegeben zu werden. Durch die teilweise sehr hohen Marktpreise bietet die Direktvermarktung ein ausgesprochen hohes Einnahmepotenzial. Post EEG bietet die Direktvermarktung Besitzern von ausgeförderten Anlagen so die Möglichkeit, die Wirtschaftlichkeit ihrer Anlage zu steigern.
Besonders effizient ist die Direktvermarktung in Verbindung mit einem Batteriespeicher zur Optimierung des Einspeisezeitpunkts. Mithilfe einer PV-Speicher-Kombination und einem entsprechend ausgerüsteten Energy Management System (EMS) kann künftig nicht nur der Eigenverbrauch optimiert, sondern auch die Einspeisung des erzeugten Überschussstroms in die hochpreisigen Abendstunden verschoben werden. LUOX Direktvermarktung ist hardware-unabhängig und kann so mit vielen verschiedenen PV-Anlagen, Batteriespeichern und Energy Management Systemen von unterschiedlichen Herstellern genutzt werden.
Mit einem Energy Management System kann derselbe Speicher auch für die Reduzierung der Stromkosten genutzt werden. Dies ist besonders für Besitzer von Ü20-PV-Anlagen interessant, da in der sonstigen Direktvermarktung auch günstiger Strom aus dem Netz gespeichert werden kann. Voraussetzung dafür ist die Nutzung eines dynamischen Stromtarifs.
Durch die Verabschiedung des Solarspitzengesetzes im Februar 2025 wurde die Direktvermarktung von Solarstrom aus kleineren PV-Anlagen mit einer Leistung unter 100 Kilowattpeak (kWp) erleichtert. Alle neu installierten PV-Anlagen mit Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Ladepunkt werden unabhängig von ihrer Größe innerhalb von 24 Monaten mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet. Lediglich PV-Anlagen ohne zusätzliche Flexibilitäten (z.B. Speicher, E-Fahrzeuge) mit einer Leistung von bis zu 7 kW sind davon ausgenommen. Künftig können Hausbesitzer diese den durch diese Flexibilitäten gespeicherten Strom einfacher vermarkten, was neue Erlöspotenziale eröffnet.
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