Fristen für die Anmeldung zur Direktvermarktung

Verfasst von Muster Mustermann

letzte Aktualisierung:

11.11.2024

Um deine Erneuerbare-Energien-Anlage (EE-Anlage) wie PV-, Biogas- oder Windkraftanlagen in die Direktvermarktung bei LUOX Energy zu integrieren, ist die fristgerechte Übermittlung der Anmeldedaten entscheidend. Die folgenden Fristen helfen dir, den Startzeitpunkt deiner Direktvermarktung optimal zu planen. Weitere technische und regulatorische Voraussetzungen findest du in unserem Wissensartikel zu den Voraussetzungen der Direktvermarktung.

Fristen für die Anmeldung zur Direktvermarktung

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Aktuelle Vermarktungsform Neue Vermarktungsform Frist für die Übermittlung an LUOX Energy Gesetzliche Frist für Anmeldung Geplanter Starttermin
Direktvermarktung mit Marktprämie Direktvermarktung mit Marktprämie Bis 15 Werktage vor dem Startdatum Bis 10 Werktage vor dem Startdatum Erster Kalendertag des Monats oder untermonatig
Direktvermarktung mit Marktprämie Sonstige Direktvermarktung Bis 1 Monat + 5 Werktage Bis 1 Monat vor dem geplanten Wechsel Erster Kalendertag des Monats
Sonstige Direktvermarktung Direktvermarktung mit Marktprämie Bis 1 Monat + 5 Werktage Bis 1 Monat vor dem geplanten Wechsel Erster Kalendertag des Monats
EEG-Vergütung Direktvermarktung (Marktprämie oder Sonstige) Bis 1 Monat + 5 Werktage Bis 1 Monat vor dem geplanten Wechsel Erster Kalendertag des Monats
EEG-Vergütung Ausfallvergütung Bis 1 Monat + 5 Werktage Bis 1 Monat vor dem geplanten Wechsel Erster Kalendertag des Monats

Diese Fristen ermöglichen dir eine rechtzeitige Anmeldung und sichern dir die Vorteile der Direktvermarktung bei LUOX Energy. Falls du weitere Informationen zu den Anforderungen und Voraussetzungen benötigst, findest du alle Details in unserem Wissensartikel zu den Voraussetzungen der Direktvermarktung.

Gesetzliche Fristen für den Wechsel der Vermarktungsform

  • Wechsel innerhalb der geförderten Direktvermarktung (Direktvermarktung mit Marktprämie zu Direktvermarktung mit Marktprämie): Eingangsdatum spätestens 10 Werktage vor geplantem Wechsel.
  • Wechsel von geförderter Direktvermarktung mit Marktprämie zur sonstigen Direktvermarktung: Eingangsdatum spätestens 1 Monat vor dem geplanten Wechsel.
  • Wechsel von sonstiger Direktvermarktung zur geförderten Direktvermarktung mit Marktprämie: Eingangsdatum spätestens 1 Monat vor dem geplanten Wechsel.
  • Wechsel innerhalb der sonstigen Direktvermarktung: Eingangsdatum spätestens 1 Monat vor dem geplanten Wechsel.
  • Wechsel von EEG-Vergütung in Direktvermarktung (Marktprämie oder sonstige Direktvermarktung): Eingangsdatum spätestens 1 Monat vor dem geplanten Wechsel.
  • Wechsel von EEG-Vergütung in Ausfallvergütung: Eingangsdatum spätestens 1 Monat vor dem geplanten Wechsel.

Fristen für die Herstellung der Fernsteuerbarkeit bei der Direktvermarktung

Wenn du deine Erneuerbare-Energien-Anlage (EE-Anlage) wie eine PV-, Biogas- oder Windkraftanlage in die LUOX Direktvermarktung bringen möchtest, ist eine funktionsfähige Fernsteuereinrichtung notwendig. Diese erlaubt es LUOX Energy, jederzeit die Ist-Einspeisung deiner Anlage abzurufen und die Einspeisemenge zu steuern. Ohne eine Fernsteuerbarkeit ist die Teilnahme an der Direktvermarktung nicht möglich, weshalb sie eng mit der Anmeldefrist zur Direktvermarktung verbunden ist. Weitere Details zu technischen Anforderungen findest du in unserem Wissensartikel zu den Voraussetzungen der Direktvermarktung.

Besonderheiten bei Neubauanlagen

Für Neuanlagen startet die Frist zum Nachweis der Fernsteuerbarkeit mit der Inbetriebnahme der Anlage gemäß §10 b EEG 2023. Der Nachweis muss dann zum Beginn des zweiten auf die Inbetriebnahme der Anlage folgenden Kalendermonats erfüllt werden. Bitte beachte, dass dies unabhängig von dem Start der Direktvermarktung ist. Für einen Direktvermarkter-Wechsel muss der Fernsteuernachweis direkt im Anschluss an den Direktvermarkter-Wechsel erbracht werden.

Um Verzögerungen und eventuelle Vergütungseinbußen zu vermeiden, empfehlen wir, die Fernsteuerung so früh wie möglich bereitzustellen.

Nachweis der Fernsteuerbarkeit

Um die Funktionsfähigkeit der Fernsteuerbarkeit sicherzustellen, sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Einbaubeleg: Dieser Nachweis wird vom Installateur deiner Anlage erstellt und bestätigt den Einbau der Fernsteuereinrichtung mit einem konkreten Datum.  
  • Testprotokoll: LUOX Energy führt ein Testprotokoll durch, das belegt, dass die Fernsteuerung ordnungsgemäß funktioniert. Dieses Protokoll sollte spätestens zum Start der Direktvermarktung vorliegen, da es das Inbetriebnahme-Datum der Fernsteuerung dokumentiert und eine vollständige Vergütung sicherstellt.

Eine nachträgliche Einreichung des Testprotokolls ist möglich, solange das Inbetriebnahme-Datum der Fernsteuerung vor dem Start der Direktvermarktung liegt. Wir empfehlen dies jedoch nicht, da ein fehlgeschlagener Test Anpassungen erfordern kann, die den Start verzögern und zu einer Kürzung der Marktprämie oder zu einer Pönalisierung durch den Netzbetreiber führen könnten.

Wichtige Hinweise zur Fristberechnung

  • Feiertage gelten nicht als Werktage und sind daher in der Fristberechnung ausgeschlossen. Es empfiehlt sich, frühzeitig mit der Anmeldung zu beginnen, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden.
  • LUOX Energy ist zur Durchführung einer jeden Anmeldung innerhalb von fünf Werktagen ab Erhalt der vollständigen und korrekten Anmeldedaten und Dokumente verpflichtet. LUOX Energy übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass der Netzbetreiber die Anmeldung fristgerecht umsetzt.

Erlöse berechnen

Um die möglichen Mehrerlöse deiner Anlage durch die Teilnahme an der Direktvermarktung zu kalkulieren, bietet LUOX Energy einen Erlösrechner an. Dieser zeigt dir die potenziellen Einnahmen und die Kosten der Direktvermarktung. Du kannst im Anschluss deinen Direktvermarktungs-Vertrag bequem online abschließen.

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