Redispatch 2.0 steht für die Anpassung des geplanten Einsatzes von Erzeugungsanlagen und steuerbaren Lasten durch Netzbetreiber, um Netzengpässe zu vermeiden.
Ursprünglich betraf dies nur Großkraftwerke ab 10 MWp, aber seit dem 1. Oktober 2021 sind auch alle Anlagen ab 100 kWp in diese Maßnahmen einbezogen.
Diese Änderung verpflichtet Betreiber solcher Anlagen, ihre Ist-Einspeisung (Live-Messung der Einspeisedaten → Direktvermarktungsschnittstelle) an den Direktvermarkter oder an den Netzbetreiber zu übermitteln, damit eine Prognose für die Stromproduktion möglich ist.
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