Solarpaket 1: Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Heute war es nun soweit: Zur Eröffnung seiner Sitzung diskutierte der Bundestag über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“. Besser bekannt als „Solarpaket 1“.
Mit diesem heute vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf, der noch im Mai 2024 in Kraft treten kann, werden neue Rahmenbedingungen geschaffen, die speziell darauf abzielen, den Ausbau von erneuerbaren Energien weiter zu fördern und zu vereinfachen.
„Das Solarpaket 1 geht eindeutig in die richtige Richtung und setzt wichtige neue Impulse, auch im Bereich der Speicherlösungen," kommentiert Christian Chudoba, Geschäftsführer von Lumenaza. "Wir werden die sich bietenden Chancen für unsere Kunden nutzbar machen und planen, unsere Produktpalette rund um kleine Direktvermarktung und dynamische Tarife zu erweitern, um die neuen Möglichkeiten optimal für unsere Kunden nutzbar zu machen.“
Hier haben wir für Euch die wesentlichen Neuerungen des Solarpakets zusammengefasst:
Vereinfachter Netzanschluss für kleine Anlagen
Die Anmeldepflicht beim Netzbetreiber entfällt für Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 30 kW. Zuvor galt ein vereinfachtes Verfahren für Anlagen bis 10,8 kW. Nun können Anlagen bis zu dieser neuen Grenze ohne umfangreiche bürokratische Hürden ans Netz angeschlossen werden.
Verpflichtende DV
Bei der verpflichtenden Direktvermarktung steht eine Anpassung der 100-Kilowatt-Grenze bevor. Dies soll Betreibern größerer Anlagen mit Eigenverbrauch ermöglichen, ihre überschüssigen Strommengen auch ohne Vergütung ins Netz einzuspeisen. Bei Lumenaza bieten wir eine kosteneffiziente Lösung: Dank unserer niedrigen Fixgebühr ist Direktvermarktung mit Lumenaza wirtschaftlicher, als den überschüssigen Strom zu verschenken!
Erweiterte Förderung für Mieterstrom
Das Solarpaket 1 führt die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ein und erweitert die Förderung für Mieterstrom. Dies betrifft auch Photovoltaik-Anlagen auf Nebengebäuden wie Gewerbehallen oder Garagen, die nun ebenfalls in die Förderung einbezogen werden.
Flexiblere Nutzung von Stromspeichern
Speicher dürfen künftig auch Netzstrom laden, ohne dass der EEG-Vergütungsanspruch für den Solarstrom verloren geht. Die Bundesnetzagentur wird ein Modell für Messtechnik und Abrechnung ausarbeiten, um die multifunktionale Nutzung von Speichern zu vereinfachen.
Erleichterungen für Balkonkraftwerke
Balkonkraftwerke bieten eine einfache Möglichkeit, an der Energiewende teilzunehmen, da sie eine niedrigschwellige Stromerzeugung ermöglichen. Das Solarpaket 1 reduziert die bürokratischen Hürden erheblich: Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt zugunsten einer vereinfachten Registrierung im Marktstammdatenregister. Auch der Betrieb an herkömmlichen Ferraris-Zählern wird erleichtert, die bis zum Zählertausch rückwärtslaufen dürfen.
Die neuen Regelungen ermöglichen es Betreibende von Balkonkraftwerken, von dynamischen Stromtarifen zu profitieren, da intelligente Messsysteme (iMSys) zur Zählung des beidseitigen Stromflusses vorgeschrieben sind. Dies qualifiziert viele für dynamische Tarife von Lumenaza, die Energiekosten senken und die Effizienz steigern, indem sie auf die tatsächliche Energieproduktion und -nutzung reagieren.
Vereinheitlichung der technischen Anschlussbedingungen
Ein bundesweit einheitlicher Standard für Netzanschlussbedingungen wird eingeführt, um bisherige Unterschiede zwischen den Netzbetreibern zu eliminieren.
Übergreifende Regelungen
Einige der Regelungen vereinfachen die Verfahren für praktisch alle Anlagen: So soll der Anlagenbesitzer künftig beispielsweise das Recht zur Verlegung von Anschlussleitungen auf Grundstücken und Verkehrswegen erhalten, was bisherigen langwierigen Einspruchsverfahren ein Ende setzen würde.
Anlagen, die im Außenbereich von bestehenden Gebäuden errichtet werden, sollen künftig ebenfalls von der bestehenden EEG-Förderung profitieren und auch der Austausch alter PV-Module gegen neue, leistungsfähigere könnte regulatorisch vereinfacht werden – zum Beispiel dadurch, dass die originäre Einspeisevergütung für die Ursprungsleistung erhalten bleibt.
Demnächst werden wir eine ausführliche Stellungnahme veröffentlichen, die detailliert aufzeigt, welche Bedeutung diese Änderungen für Dich im Bereich der Direktvermarktung und des Strombezugs haben werden.
https://dserver.bundestag.de/btd/20/086/2008657.pdf
https://lumenaza.sharepoint.com/:i:/r/Marketing%20Sales/MARKETING/Website/B2C-Seite/Content/April/Solarpaket.jpg?csf=1&web=1&e=jKLKBF